Voraussetzungen für die private Krankenversicherung von Kindern ohne Gesundheitsprüfung
Ihr Neugeborenes kann unter folgenden Voraussetzungen bei der DBV Krankenversicherung versichert werden:
- Ein Elternteil ist bei der DBV seit mind. 3 Monaten privat krankenversichert
- Sie beantragen die Mitversicherung Ihres Kindes innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt
- Der Versicherungsschutz beginnt rückwirkend ab Geburt
- Der Versicherungsumfang ist nicht höher als der des Elternteils
Wie lange kann mein Kind privat versichert bleiben?
Kinder sind in der privaten Krankenversicherung der DBV grundsätzlich unbefristet versichert. Das gilt auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Es gibt jedoch ein paar Besonderheiten so beachten:
- Beginnt Ihr Kind eine Ausbildung, so ist es normalerweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und muss in die GKV wechseln
- Eine Ausnahme stellt das Studium dar. Hier besteht zu Beginn des Studiums die Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Absicherung. Soll die private Krankenversicherung fortgeführt werden, muss ein Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht in der GKV gestellt werden.
- Die Beihilfefähigkeit von Kindern endet i.d.R. zum 25. Lebensjahr. Dann muss eine Umstellung in Tarife mit 100 % Absicherung erfolgen.
Wie hoch sind die Beiträge für mein Kind?
Die Beiträge für Kinder richten sich nach den gewünschten Leistungen. Hier ein Beispiel für ein Kind, mit einem Beihilfeanspruch des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kinder erhalten in NRW eine Beihilfe von 80 % Es ist also erforderlich die „Restkosten“ mit einem Erstattungssatz von 20 % zu versichern.
Die Tarife und Beiträge im Detail:
VisB 20-U
Krankheitskostenvollversicherung mit 20 % Erstattung / 43,13 EUR
BW 2 20-U
Stationäre Wahlleistungen (2-Bettzimmer + Privatarzt) Erstattung 20 % / 1,28 EUR
BN3/1 20-U
Beihilfeergänzungstarif / 0,15 EUR
PVB
Pflegepflichtversicherung / 0,00 EUR
KHT-U/025
Krankenhaustagegeld 25 EUR je Tag / 1,30 EUR
KUR-U/250
Kurkostenversicherung / 1,00 EUR
Monatlicher Gesamtbeitrag / 46,86 EUR
Je nach Versicherungsumfang des Elternteils kann der Beitrag geringer, aber auch höher sein (Tarifstand 01.2025).
Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung ab Geburt
Ein Angebot zur Mitversicherung Ihres Kindes erhalten Sie hier
Ich bin bei der AXA Krankenversicherung versichert und erhalte keine Beihilfe – was ist zu tun?
Auch dann können Sie Ihr Kind ab Geburt ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt versichern. Bitte rufen Sie uns an: 06142-33 06 200 oder 0178 - 624 30 28