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Beihilfeänderung in Baden-Württemberg zum 01.01.2023

Beihilfeänderung des Landes Baden-Württemberg zum 01.01.2023
(betrifft nur Beamte/Beamtinnen mit Verbeamtung ab dem 01.01.2013)

Am 09.11.2022 hat das Land Baden-Württemberg die Änderung der Beihilfebemessungssätze für Beamte/Beamtinnen mit Verbeamtung ab dem 01.01.2013 beschlossen.

Mit Beginn des Kalenderjahres 2023 gelten (wieder) für ALLE Beamte – unabhängig vom Tag der Verbeamtung – dieselben Beihilfebemessungssätze.

Für Beamte/Beamtinnen mit Verbeamtung ab 01.01.2013, ändern sich die Beihilfebemessungssätze daher zum 01.01.2023 wie folgt:

 

ab 01.01.2023

bisher

 

50 %

50 %

für beihilfeberechtigte Personen

70 %

50 %

für beihilfeberechtigte Personen mit mehr als 1 Kind

70 %

50 %

für beihilfeberechtigte Personen mit (ehemals) mehr als 2 Kindern

70 %

50 %

für Versorgungsempfänger/-innen

70 %

50 %

für berücksichtigungsfähige Ehepartner/-innen/ eingetragene Lebenspartner/-innen

80 %

80 %

für berücksichtigungsfähige Kinder

 

Hintergrund: In Baden-Württemberg galt ab dem 01.01.2013 für neu eingestellte Verbeamtete und deren Ehepartner/-innen/ eingetragene Lebenspartner/-innen ein einheitlicher Beihilfebemessungssatz in Höhe von 50 % - unabhängig von der Anzahl der Kinder. Diese Regelung endet nun am 31.12.2022.

Sofern Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind prüfen Sie bitte ob eine Anpassung Ihrer Krankenversicherung erforderlich ist. Falls ja, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.