Beihilfeänderung des Landes Baden-Württemberg zum 01.01.2023
(betrifft nur Beamte/Beamtinnen mit Verbeamtung ab dem 01.01.2013)
Am 09.11.2022 hat das Land Baden-Württemberg die Änderung der Beihilfebemessungssätze für Beamte/Beamtinnen mit Verbeamtung ab dem 01.01.2013 beschlossen.
Mit Beginn des Kalenderjahres 2023 gelten (wieder) für ALLE Beamte – unabhängig vom Tag der Verbeamtung – dieselben Beihilfebemessungssätze.
Für Beamte/Beamtinnen mit Verbeamtung ab 01.01.2013, ändern sich die Beihilfebemessungssätze daher zum 01.01.2023 wie folgt:
ab 01.01.2023 |
bisher |
|
50 % |
50 % |
für beihilfeberechtigte Personen |
70 % |
50 % |
für beihilfeberechtigte Personen mit mehr als 1 Kind |
70 % |
50 % |
für beihilfeberechtigte Personen mit (ehemals) mehr als 2 Kindern |
70 % |
50 % |
für Versorgungsempfänger/-innen |
70 % |
50 % |
für berücksichtigungsfähige Ehepartner/-innen/ eingetragene Lebenspartner/-innen |
80 % |
80 % |
für berücksichtigungsfähige Kinder |
Hintergrund: In Baden-Württemberg galt ab dem 01.01.2013 für neu eingestellte Verbeamtete und deren Ehepartner/-innen/ eingetragene Lebenspartner/-innen ein einheitlicher Beihilfebemessungssatz in Höhe von 50 % - unabhängig von der Anzahl der Kinder. Diese Regelung endet nun am 31.12.2022.
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